13.11.2021, 22:03
(13.11.2021, 21:51)Gast schrieb:(13.11.2021, 21:15)Nixkönner schrieb: Hello,
mein Username ist Programm. Brauche mal schnell eure Hilfe weil ich beim Lernen grad verzweifele :(
Nach §273 Abs. 3 BGB kann man in einem Verfahren in welchem der Schuldner ein vorgebliches ZBR geltend macht als Gläubiger ja Sicherheitsleistung anbieten bzw. leisten. Wozu führt das dann?
a.) Vollumfängliches Obsiegen in der Hauptsache. Über den als ZBR geltend gemachten Anspruch kann sich der Beklagte in einem gesondert zu führenden Verfahren kloppen, Sicherheit ist ja geleistet.
b.) Trotzdem nur Zug-um-Zug Verurteilung? Warum dann aber Sicherheit leisten?
In 274 Abs. 1 BGB steht ja die "Rechtsfolge" Zug-um-Zug Verurteilung bei ZBR. §273 Abs. 3 wird dort nicht erwähnt. Im Kommentar finde ich auch nix :(
Zusatzfrage: Wenn das behauptete ZBR in einem Herausgabeanspruch besteht, kann die Sicherheit dann in Geld geleistet werden oder ist der vorgeblich herauszugebende Gegenstand zu hinterlegen? Irgendwie ist dem Schuldner der Hauptsache ja nicht geholfen, wenn er erfüllen muss, aber als Sicherheit nur Geld bekommt. Ist der Gegenstand - an dem ihm ggf. viel liegt - dann später weg, bliebe ihm nur das Geld. Wäre ja super ärgerlich. Beispiel: Wirtschaftlich wertloses aber emotional unschätzbares Erinnerungsstück an die tote Uromma.
Bin für alle Antworten dankbar, insbesondere aber für juristisch gut begründete, im Idealfall mit entsprechen Quellen/Zitaten aus Kommentaren/Urteilen
Dankeee
Das Ergebnis ist a), weil § 273 III BGB die Ausübung des ZBR gerade ausschließt und § 274 BGB dadurch gar nicht einschlägig ist (und der Anspruch somit im Ergebnis durchsetzbar ist). Die Art der Sicherheitsleistung ergibt sich aus § 232 BGB, insofern hat derjenige, der Sicherheit leistet, die Wahl.
Grenze des Wahlrechts: § 242 BGB.
Nachrichten in diesem Thema
Jurafrage zu §273/274 BGB - von Nixkönner - 13.11.2021, 21:15
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von omnimodo - 13.11.2021, 21:22
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von Nixkönner - 13.11.2021, 21:25
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von Gast - 13.11.2021, 21:22
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von Nixkönner - 13.11.2021, 21:30
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von Gast - 13.11.2021, 22:10
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von Gast - 13.11.2021, 22:36
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von Gast - 13.11.2021, 21:51
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von Gast - 13.11.2021, 21:54
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von Gast - 13.11.2021, 22:03
RE: Jurafrage zu §273/274 BGB - von guga - 14.11.2021, 11:39