08.11.2021, 20:58
(08.11.2021, 19:27)Praktiker schrieb: Ach.
"Evident" ist leider wenig. Art. 12 GG angereichert um körperliche Unversehrtheit einerseits, andererseits diejenige der Patienten dagegen, praktische Konkordanz drüber - wer weiß.
Tja, da kann man den examinierten Juristen wohl nur daran erinnern, dass die Grundrechte (=Menschenrechte!) das Verhältnis von Staat zu Bürger regeln. Und nein, es ist (im zweiten Fall) kein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, wenn der Staat den Bürger nicht vor jeder erdenklich möglichen Gefahr schützt. Dass ein medizinischer Eingriff nur mit der autonoomen Einwilligung des Patienten (und zwar frei von Druck, Überredung und sonstigem Zwang, vgl. Nürnberger Kodex) erfolgen darf, ist hingegen ein absoluter Grundpfeiler der Medizinethik. Und ja, der Ausschluss der Bürger von der Grundversorgung (2G für Friseur und Physio!) ist ein solcher Zwang. Maskenpflicht und Schnelltest sind als milderes Mittel komplett ausreichend.
Oft hört man ja, dass der gemeine Ungeimpfte irrational und wissenschaftsfeindlich wäre. Damit impliziert man wohl, dass ihm die Entscheidung zu seinem Besten abgenommen werden muss. Wer so denkt, tritt die Würde seiner Mitmenschen mit Füßen.
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Impfpflicht für medizinische Berufe - von Gast - 07.11.2021, 21:21
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