08.11.2021, 19:27
Ach.
"Evident" ist leider wenig. Art. 12 GG angereichert um körperliche Unversehrtheit einerseits, andererseits diejenige der Patienten dagegen, praktische Konkordanz drüber - wer weiß.
Es wird aber schon aus faktischen Gründen keine Impfpflicht geben: wenn die impfunwilligen Pflegekräfte kündigen, bricht der Laden zusammen. Deswegen wird halt abgewartet, bis alle genesen oder notfalls tot sind.
Aber als Examensfall taugt es immer noch. Halt, nein, die Lösung ist ja evident ... dann doch was Schwereres...
"Evident" ist leider wenig. Art. 12 GG angereichert um körperliche Unversehrtheit einerseits, andererseits diejenige der Patienten dagegen, praktische Konkordanz drüber - wer weiß.
Es wird aber schon aus faktischen Gründen keine Impfpflicht geben: wenn die impfunwilligen Pflegekräfte kündigen, bricht der Laden zusammen. Deswegen wird halt abgewartet, bis alle genesen oder notfalls tot sind.
Aber als Examensfall taugt es immer noch. Halt, nein, die Lösung ist ja evident ... dann doch was Schwereres...
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Impfpflicht für medizinische Berufe - von Gast - 07.11.2021, 21:21
RE: Impfpflicht für medizinische Berufe - von Gast - 07.11.2021, 21:28
RE: Impfpflicht für medizinische Berufe - von Gast - 07.11.2021, 23:47
RE: Impfpflicht für medizinische Berufe - von KeinSpammer - 08.11.2021, 18:36
RE: Impfpflicht für medizinische Berufe - von Praktiker - 08.11.2021, 19:27
RE: Impfpflicht für medizinische Berufe - von Gast - 08.11.2021, 20:58
RE: Impfpflicht für medizinische Berufe - von der_david - 08.11.2021, 22:46
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RE: Impfpflicht für medizinische Berufe - von Gast - 08.11.2021, 20:52
RE: Impfpflicht für medizinische Berufe - von Gast - 08.11.2021, 20:56
RE: Impfpflicht für medizinische Berufe - von Satoshi - 08.11.2021, 22:30