03.11.2021, 18:56
Ich beschäftige mich gerade mit dem Familienrecht, genauer dem Verbund von Scheidungs- und Folgesachen und da stelle ich mir die Frage, wie in einem solchen Fall der Aktenvortrag aufzubauen wäre.
Der Beschluss wird ja so aufgebaut, dass jeweils für die einzelnen Gegenstände tatsächliche und rechtliche Ausführungen nacheinander zu machen sind. D.h.
GRÜNDE
I Scheidung
Tatsächliche Ausführungen
Rechtliche Ausführungen
II Folgesafhe
Tatsächliche Ausführungen
Rechtliche Ausführungen
usw.
Würde man das im Aktenvortrag genau so machen oder dort dann eher den gesamten Sachverhalt gebündelt und dann die rechtlichen Ausführungen nacheinander?
Der Beschluss wird ja so aufgebaut, dass jeweils für die einzelnen Gegenstände tatsächliche und rechtliche Ausführungen nacheinander zu machen sind. D.h.
GRÜNDE
I Scheidung
Tatsächliche Ausführungen
Rechtliche Ausführungen
II Folgesafhe
Tatsächliche Ausführungen
Rechtliche Ausführungen
usw.
Würde man das im Aktenvortrag genau so machen oder dort dann eher den gesamten Sachverhalt gebündelt und dann die rechtlichen Ausführungen nacheinander?