02.11.2021, 17:27
Rechtsstreit vor dem Amtsgericht. Beide Parteien vertreten sich selbst ohne Anwalt. Beide Parteien wohnen direkt neben dem Gericht. Beide Parteien sind arbeitslos. Es gibt keine Zeugen oder ähnliches.
Eine der Parteien versäumt den Termin zur mündlichen Verhandlung. Es gibt keinen Entschuldigungsgrund. Auf den zulässigen Einspruch der säumigen Partei hin obsiegt diese schließlich.
Nach § 344 ZPO hat sie jetzt die Kosten für den zusätzlichen Termin zu tragen. Aber welche sind das? Es können doch eigentlich nur die Gerichtskosten sein, oder? Aber Gerichtskosten wären auch ohne Versäumnis angefallen. Erhöhen sich die Gerichtskosten durch den zusätzlichen Termin oder das Ergehen des Versäumnisurteils oder ähnliches gegenüber einem "normalen" Urteil nach nur einem Termin? Oder gibt es in solchen Fällen wie hier am Ende gar keine Mehrkosten?
Oder anders gefragt: Gibt es bei Gerichtskosten so etwas wie eine Termingebühr?
Eine der Parteien versäumt den Termin zur mündlichen Verhandlung. Es gibt keinen Entschuldigungsgrund. Auf den zulässigen Einspruch der säumigen Partei hin obsiegt diese schließlich.
Nach § 344 ZPO hat sie jetzt die Kosten für den zusätzlichen Termin zu tragen. Aber welche sind das? Es können doch eigentlich nur die Gerichtskosten sein, oder? Aber Gerichtskosten wären auch ohne Versäumnis angefallen. Erhöhen sich die Gerichtskosten durch den zusätzlichen Termin oder das Ergehen des Versäumnisurteils oder ähnliches gegenüber einem "normalen" Urteil nach nur einem Termin? Oder gibt es in solchen Fällen wie hier am Ende gar keine Mehrkosten?
Oder anders gefragt: Gibt es bei Gerichtskosten so etwas wie eine Termingebühr?
Nachrichten in diesem Thema
höhere Gerichtskosten wegegn Säumnis? - von Gast - 02.11.2021, 17:27
RE: höhere Gerichtskosten wegegn Säumnis? - von Gast - 02.11.2021, 18:20
RE: höhere Gerichtskosten wegegn Säumnis? - von HerrKules - 02.11.2021, 21:52
RE: höhere Gerichtskosten wegegn Säumnis? - von Praktiker - 03.11.2021, 00:35








