01.11.2021, 09:20
Im Allgemeinen gibt es nichts besonderes. Man sollte nur folgendes wissen:
- es gilt das Rechtsträgerprinzip gilt
- das Vorverfahren ist nach 16a HAGVwGO in einigen Fällen entbehrlich
- Rechtsbehelfe (Widerspruch und Klage) gegen Verwaltungsvollstreckungsbescheide oder entsprechende Kostenbescheide nach 16 HAGVwGO haben keine aufschiebende Wirkung, sodass nicht deren Wiederherstellung, sondern nur ihre Anordnung begehrt werden kann
- es gibt Regierungspräsidien als Mittelbehörden
- diese entscheiden über Widersprüche gegen ihre Verwaltungsakte selbst
- Behörden unmittelbar unter den Regierungspräsidien entscheiden nach 16a Abs. 4 HAGVwGO als Ausgangsbehörde auch selbst über den Widerspruch
- nach 7 HAGVwGO gibt es einen Ausschuss, in dem Widerspruchsführer vor der Entscheidung über den Widerspruch angehört werden können - für die Klausur hat das aber wenig Bedeutung
Im Wesentlichen solltest du 7, 16, 16a und die Anlage zum HAGVwGO kennen und dir die drei Regierungspräsidien und die kreisfreien Städte merken.
Man lernt alles Wichtige in der AG und am Anfang der Verwaltungsstation wird eine 100 Seiten lange sogenannte Handakte ausgeteilt, die quasi ein Skript für die Tätigkeit in der hessischen Verwaltung mit Erläuterung der Besonderheiten darstellt. Du brauchst daher eher keine vertiefenden Lehrbücher zum Landesrecht. Allgemein kenne ich nur den Gornig/Horn/Will, die Handakte und Kaiser Skripten haben mir aber gereicht.
- es gilt das Rechtsträgerprinzip gilt
- das Vorverfahren ist nach 16a HAGVwGO in einigen Fällen entbehrlich
- Rechtsbehelfe (Widerspruch und Klage) gegen Verwaltungsvollstreckungsbescheide oder entsprechende Kostenbescheide nach 16 HAGVwGO haben keine aufschiebende Wirkung, sodass nicht deren Wiederherstellung, sondern nur ihre Anordnung begehrt werden kann
- es gibt Regierungspräsidien als Mittelbehörden
- diese entscheiden über Widersprüche gegen ihre Verwaltungsakte selbst
- Behörden unmittelbar unter den Regierungspräsidien entscheiden nach 16a Abs. 4 HAGVwGO als Ausgangsbehörde auch selbst über den Widerspruch
- nach 7 HAGVwGO gibt es einen Ausschuss, in dem Widerspruchsführer vor der Entscheidung über den Widerspruch angehört werden können - für die Klausur hat das aber wenig Bedeutung
Im Wesentlichen solltest du 7, 16, 16a und die Anlage zum HAGVwGO kennen und dir die drei Regierungspräsidien und die kreisfreien Städte merken.
Man lernt alles Wichtige in der AG und am Anfang der Verwaltungsstation wird eine 100 Seiten lange sogenannte Handakte ausgeteilt, die quasi ein Skript für die Tätigkeit in der hessischen Verwaltung mit Erläuterung der Besonderheiten darstellt. Du brauchst daher eher keine vertiefenden Lehrbücher zum Landesrecht. Allgemein kenne ich nur den Gornig/Horn/Will, die Handakte und Kaiser Skripten haben mir aber gereicht.
Nachrichten in diesem Thema
Bundeslandwechsel Hessen - Landesrecht - von Gast - 01.11.2021, 01:21
RE: Bundeslandwechsel Hessen - Landesrecht - von KeinSpammer - 01.11.2021, 09:20
RE: Bundeslandwechsel Hessen - Landesrecht - von Gast - 01.11.2021, 09:44
RE: Bundeslandwechsel Hessen - Landesrecht - von Gast - 01.11.2021, 12:49