31.10.2021, 13:31
Die Vorlage einer Vollmacht gegenüber dem Gegner ist bei der vorgerichtlichen Tätigkeit eigentlich nur erforderlich, wenn der Anwalt im Namen seines Mandanten einseitige Rechtsgeschäfte vornimmt (isb. Kündigungserklärung). Wegen § 174 BGB sollte dann die Vollmachtsurkunde im Original vorgelegt werden.
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Außergerichtliche Vollmacht (zwingend) schriftlich? - von sebvo - 31.10.2021, 12:15
RE: Außergerichtliche Vollmacht (zwingend) schriftlich? - von Gast - 31.10.2021, 13:31








