30.10.2021, 20:39
(30.10.2021, 18:06)Gast schrieb: Der Unfall bildet in der Tat eine Zäsur mit der Folge, dass es sich bei der (fahrlässigen?) Gefährdung des Straßenverkehrs und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort materiell-rechtlich um zwei Taten handelt. Beachte aber, dass es eine prozessual Tat bleibt. Hinsichtlich des vorsätzlichen Fahrens ohne FE bietet es sich an, die Anklage gemäß § 154a I S. 1 Nr. 1 StPO auf die übrigen Tatvorwürfe zu beschränken
Bin neu in der Thematik, welche Auswirkungen hat es konkret, dass es prozessual bei einer Tag bleibt?
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Verkehrsunfall Konkurrenzen - von jg77 - 30.10.2021, 17:50
RE: Verkehrsunfall Konkurrenzen - von Gast - 30.10.2021, 18:06
RE: Verkehrsunfall Konkurrenzen - von Gast - 30.10.2021, 20:39
RE: Verkehrsunfall Konkurrenzen - von jg77 - 02.11.2021, 09:40
RE: Verkehrsunfall Konkurrenzen - von Gast - 30.10.2021, 21:10








