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... vgl. 92 Abs. 1 ZPO, aus dem man das ableiten kann: verhältnismäßige Teilung ist etwas anderes als Aufhebung. Wenn das Gericht im Beispiel etwas anderes will, muss es hälftig teilen oder die Kosten prognostizieren und daraus eine abweichende Quote bilden.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.10.2021, 17:17 von Praktiker.)