29.10.2021, 13:03
73ff sind Vermögensabschöpfung
93ff für Beweismittelerlangung
73ff und 93ff können gleichzeitig angewendet werden, z.b. bei der tatbeute wird diese beschlagnahmt und sodann nach 73 abgeschöpft
111ff sind Spezialfälle von 93ff, wobei dort für dich eigentlich nur 111a sowie n von relevanz sind
oft sind die 73ff per bearbeitervermerk sber ausgeschlossen und die beschlagnahme muss ggf noch bestätigt werden, mehr meist nicht neben den üblichen beweisproblemen, die in der klausur gerne kommen
93ff für Beweismittelerlangung
73ff und 93ff können gleichzeitig angewendet werden, z.b. bei der tatbeute wird diese beschlagnahmt und sodann nach 73 abgeschöpft
111ff sind Spezialfälle von 93ff, wobei dort für dich eigentlich nur 111a sowie n von relevanz sind
oft sind die 73ff per bearbeitervermerk sber ausgeschlossen und die beschlagnahme muss ggf noch bestätigt werden, mehr meist nicht neben den üblichen beweisproblemen, die in der klausur gerne kommen
Nachrichten in diesem Thema
Einziehung/ Beschlagnahme Examen - von RainerZufall - 29.10.2021, 08:09
RE: Einziehung/ Beschlagnahme Examen - von StA - 29.10.2021, 13:03
RE: Einziehung/ Beschlagnahme Examen - von Andreas - 30.10.2021, 09:55