29.10.2021, 08:09
Hallo,
irgendwie verstehe ich noch nicht so richtig, wann ich in einer Anklageklausur im Rahmen des B-Gutachtens/ in der Anklage zu dem Thema Einziehung von Taterträgen/ Tatmitteln i.S.d. § 73 ff. StGB Stellung beziehen muss und inwiefern da auch 111ff. StPO eine Rolle spielen? Was muss ich tun, wenn die Gegenstände schon beschlagnahmt worden sind? Ich wäre um Hilfe dankbar.
irgendwie verstehe ich noch nicht so richtig, wann ich in einer Anklageklausur im Rahmen des B-Gutachtens/ in der Anklage zu dem Thema Einziehung von Taterträgen/ Tatmitteln i.S.d. § 73 ff. StGB Stellung beziehen muss und inwiefern da auch 111ff. StPO eine Rolle spielen? Was muss ich tun, wenn die Gegenstände schon beschlagnahmt worden sind? Ich wäre um Hilfe dankbar.
Nachrichten in diesem Thema
Einziehung/ Beschlagnahme Examen - von RainerZufall - 29.10.2021, 08:09
RE: Einziehung/ Beschlagnahme Examen - von StA - 29.10.2021, 13:03
RE: Einziehung/ Beschlagnahme Examen - von Andreas - 30.10.2021, 09:55