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Einziehung/ Beschlagnahme Examen
RainerZufall
Member
***
Beiträge: 61
Themen: 20
Registriert seit: Oct 2021
#1
29.10.2021, 08:09
Hallo,

irgendwie verstehe ich noch nicht so richtig, wann ich in einer Anklageklausur im Rahmen des B-Gutachtens/ in der Anklage zu dem Thema Einziehung von Taterträgen/ Tatmitteln i.S.d. § 73 ff. StGB Stellung beziehen muss und inwiefern da auch 111ff. StPO eine Rolle spielen? Was muss  ich tun, wenn die Gegenstände schon beschlagnahmt worden sind? Ich wäre um Hilfe dankbar.
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Nachrichten in diesem Thema
Einziehung/ Beschlagnahme Examen - von RainerZufall - 29.10.2021, 08:09
RE: Einziehung/ Beschlagnahme Examen - von StA - 29.10.2021, 13:03
RE: Einziehung/ Beschlagnahme Examen - von Andreas - 30.10.2021, 09:55


 

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