29.10.2021, 07:46
(28.10.2021, 16:34)Gast schrieb: Das mit den Erfahrungsstufen ist je nach Behörde meines Wissens nicht richtig, teilweise steht das ja in den Ausschreibungen auch drin, wieviel angerechnet werden kann.
Ich verstehe auch den Hintergrund nicht ganz - geht es ums Geld oder um die Beförderungschancen in der Behörde?
Die Erfahrungsstufen betreffen nur das Geld.
Was Beförderungen angeht, wird man kaum denen gleichgestellt sein, die schon Jahre vorher da waren. Am deutlichsten wird das in der Justiz: wer vorher acht Jahre Anwalt war, geht deshalb nicht im dritten Jahr in die Erprobungsabordnung.
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Entscheidungshilfe - von Gast2go - 27.10.2021, 23:11
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