26.10.2021, 13:24
Hallo,
Ich bin seit paar Monaten zugelassener RA ohne Kanzleianschrift, da es mit einigen Kanzleien nicht geklappt hat. Nun sind bald die 3 Monate rum und mir droht der Widerruf der Zulassung. Hab zwar noch paar Bewerbungsgespräche die nächsten Tage, aber hab nun gelesen dass man sich von der Kanzleipflicht vorübergehend befreien lassen kann. Kennt sich da jemand aus ?
Oder ist es besser die eigene Anschrift bei der Kammer anzugeben, sprich eine Wohnzimmerkanzlei. Wie sähe es dann aber mit der Agentur für Arbeit aus, da ich ALG 1 beziehe.
Vielleicht hat jemand ja schonmal Erfahrungen gemacht.
Ich bin seit paar Monaten zugelassener RA ohne Kanzleianschrift, da es mit einigen Kanzleien nicht geklappt hat. Nun sind bald die 3 Monate rum und mir droht der Widerruf der Zulassung. Hab zwar noch paar Bewerbungsgespräche die nächsten Tage, aber hab nun gelesen dass man sich von der Kanzleipflicht vorübergehend befreien lassen kann. Kennt sich da jemand aus ?
Oder ist es besser die eigene Anschrift bei der Kammer anzugeben, sprich eine Wohnzimmerkanzlei. Wie sähe es dann aber mit der Agentur für Arbeit aus, da ich ALG 1 beziehe.
Vielleicht hat jemand ja schonmal Erfahrungen gemacht.
Nachrichten in diesem Thema
Befreiungsantrag Kanzleipflicht - von Gast111 - 26.10.2021, 13:24
RE: Befreiungsantrag Kanzleipflicht - von Gast - 26.10.2021, 13:43

