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Anrede eines Verwaltungsjuristen
Praktiker
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#10
25.10.2021, 21:31
Das kommt vor allem darauf an, wie förmlich es sein soll/muss.

Korrekt ist "Sehr geehrter Herr Oberregierungsrat" (in der Anrede ohne Name) allemal. Wenn also der Minister offiziell einen Oberregierungsrat anschreiben würde, würde man ihm den Brief als Referent so vorbereiten, und nur wenn der Minister den Oberregierungsrat persönlich kennen würde, würde er nach der gedruckten Anrede noch handschriftlich ", lieber Herr xx" ergänzen.

Jetzt geht es Dir aber erstens nicht um ein Ministerschreiben, nehme ich an, und zweitens ist der Oberregierungsrat keine so arg hochgestellte Persönlichkeit, und deshalb klingt es zusätzlich etwas affig. Andererseits: warum soll nur der Präsident oder Professor das Recht auf eine ordentliche Anrede haben, der Oberregierungsrat aber nicht?

Ein Indiz könnte sein, wie der Angesprochene in seinen eigenen Schreiben firmiert: wird die Amtsbezeichnung, wie oft im kommunalen Bereich, gar nicht angegeben, wird offensichtlich auch keine solche Anrede erwartet. Andererseits würde ich den ermittelnden Staatsanwalt jetzt nicht einfach mit Namen anschreiben, da steht seine Funktion zu sehr im Vordergrund. Den Lehrer meiner Kinder würde ich wiederum nicht mit "Herrn Oberstudienrat" anschreiben, da geht es doch eher um die Person als das Amt... alles schwierig also...
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Anrede eines Verwaltungsjuristen - von Gast - 25.10.2021, 16:33
RE: Anrede eines Verwaltungsjuristen - von guga - 25.10.2021, 17:08
RE: Anrede eines Verwaltungsjuristen - von Gast - 25.10.2021, 17:22
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