25.10.2021, 14:52
(25.10.2021, 14:43)Gast schrieb:(25.10.2021, 14:18)StA schrieb:(25.10.2021, 09:52)Gast schrieb:(25.10.2021, 09:23)Sky schrieb: Von wie viel Aufschlag reden wir da eigentlich? Die Beitragsbemessungsgrenze des als Grundlage berechneten Einkommens liegt doch bei 50k brutto, wenn ich das richtig verstanden habe. Bedeutet also für R1 steigt das ganze bei steigendem Gehalt nicht weiter an, da man die 50k bereits meist bei Berufseinstieg schon erreicht hat.
Das sind bei den Durchschnittsbeiträgen von 14% und 50% Beihilfe rund 300€ Eigenanteil im Monat. Da wäre ein Aufschlag von 15% oder so doch gar nicht so viel/ schlimm.
Ich denke mit der HUK oder Debeka sollte nicht viel verkehrt sein. Das Leistungsangebot sieht jedenfalls i.o. aus.
Die BBG spielt doch für Beamte (und sonstige) überhaupt keine Rolle. Das ist ein völlig anderes PKV-Konstrukt mit der Beihilfe (Heilfürsorge etc. lassen wir mal unberücksichtigt, weil für Richter und übliche jur. Beamte irrelevant) als die normale Versicherung in der PKV, für die die KV BBG überschritten sein muss. Der Aufschlag richtet sich allein nach dem Versicherungstarif der PKV. Alternativ zum Aufschlag kommt der Ausschluss bestimmter Krankheiten in Betracht. Regelmäßig wirst Du da nicht wählen können, sondern die PKV sagt Dir, ob sie Dich mit Aufschlag (insbes. bei Öffnungsaktion) oder Ausschluss bestimmter Leistungsfälle versichert-oder eben gar nicht.
Wieso spielt die BBG denn keine Rolle? Klar gilt die für Beamte.
Die BBG ist nicht die Grenze, die man überschritten haben muss an Bruttoeinkommem um überhaupt rein zu kommen - das ist für uns nicht relevant, da wir Beamte sind.
Die BBG ist sie Grenze, ab der ein höheres Gehalt für die Festsetzung der Beiträge nicht mehr herangezogen wird und die liegt bei round about 4000-4500 Bruttoeinkommen pro Monat.
Bedeutet wer auf R1 anfängt, der müsste dann nie mehr als die 300-400 € zahlen (ca. 400€ bei 30% Zuschlag), da man bereits bei R1 auf der untersten Stufe die Grenze oft erreicht hat. Hat man also die Höchste Stufe iwann bei R1 dann steigen die Beiträge nicht aufgrund höherer Besoldung.
So müsste es sein.
So ist es aber nicht. Das ist Unsinn. Die BBG (weder KV noch grR) spielen für Beamte keine Rolle. Der Beamte bekommt - außer in Sonderfällen - eine Krankenversorgung, die sich aus der Beihilfe des Dienstherrn und einer selbst zu bezahlenden privaten Zusatzkrankenversicherung für den Restteil zusammensetzt. Die BL, die explizit die Wahl für eine gesetzliche KV mit Dienstherrenzuschuss erlauben, lasse ich mal unberücksichtigt.
Ein Beamte bekommt auch mit A 6, 7, 8 etc. die PKV mit der Beihilfe, auch wenn er mit 40k brutto jährlich oder noch weniger weit unter der BBG liegt. Und ob er für die private KV dann monatlich 200, 300, 400 oder 500 € zahlt hängt allein von seinem Alter, Tarif, Vorerkrankungen, Versicherer und Eigenanteil ab, also dem Vertrag mit dem Versicherer. Da kann ein 40jähriger mit A9 durchaus einen Beihilfebetrag von 450€ monatlich zahlen, wenn er schlechte Voraussetzungen mitbringt und eine schlechte "Wahl" getroffen hat, wohingegen der 50jährige A14 auch einen Tarif mit 300€ haben kann. Das hat Null mit der Besoldung und irgendwelchen Grenzen zu tun, sondern allein mit dem PKV-Tarif. Diese Beihilfeergänzungstarife unterscheiden sich übrigens deutlich von den "normalen" PKV-Tarifen.
oh man, das ist dann maximal kompliziert.
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