18.10.2021, 19:25
Beim Angeklagten "sofort" (bzw. nach 15 Minuten Wartezeit), wenn er bei Aufruf der Sache nicht erschienen ist. Dann hast du die Wahl zwischen polizeilicher Vorführung und Haftbefehl. De facto solltest du vom Haftbefehl die Finger lassen. Der Richter wird dann schon wissen, was zu tun ist. Er wird sofort den neuen Termin und die polizeiliche Vorführung diktieren und dabei dein stillschweigendes Einverständnis voraussetzen, allenfalls noch kurz fragend zu dir gucken und auf dein Nicken warten. Es ist hier nur das Standardprogramm, das abgespielt wird und das an jedem Verhandlungstag 1 Mal vorkommt. Der hat da Routine drin und wartet nicht auf deinen feierlich verkündeten Antrag.
Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gegen den Angeklagten nicht.
Bei Zeugen schon. Aber...
Das ist das Problem des Gerichts. Mit hast du nichts zu tun. Du musst keine Anträge stellen. Einzige Ausnahme: Gehen wir davon aus, dass dieser Zeuge deiner Meinung nach unbedingt gebraucht wird. Aber das Gericht zu verstehen gibt, dass es ohne diesen Zeugen ein Urteil verkünden will. Dann solltest du Beweisantrag auf Vernehmung dieses Zeugen stellen. Dann muss das Gericht sich darum kümmern, wie man diesen Zeugen heranholen kann. De facto wird aber auch das eher nicht vorkommen. Der Richter kann schon abschätzen, welche Zeugen gebraucht werden und welche nicht. Sollte man meinen...
Abgesehen davon dürften Ordnungsmittel gegen Zeugen meistens daran scheitern, dass die nur per normalem Brief geladen wurden und dieser "verschwunden" ist, also nie bei den Zeugen angekommen ist. Beziehungsweise man ihnen das nicht nachweisen kann.
Vor allem.
Kein Stress. Für dich kann dort gar nichts schiefgehen.
Ordnungsgeld oder Ordnungshaft gegen den Angeklagten nicht.
Bei Zeugen schon. Aber...
Das ist das Problem des Gerichts. Mit hast du nichts zu tun. Du musst keine Anträge stellen. Einzige Ausnahme: Gehen wir davon aus, dass dieser Zeuge deiner Meinung nach unbedingt gebraucht wird. Aber das Gericht zu verstehen gibt, dass es ohne diesen Zeugen ein Urteil verkünden will. Dann solltest du Beweisantrag auf Vernehmung dieses Zeugen stellen. Dann muss das Gericht sich darum kümmern, wie man diesen Zeugen heranholen kann. De facto wird aber auch das eher nicht vorkommen. Der Richter kann schon abschätzen, welche Zeugen gebraucht werden und welche nicht. Sollte man meinen...
Abgesehen davon dürften Ordnungsmittel gegen Zeugen meistens daran scheitern, dass die nur per normalem Brief geladen wurden und dieser "verschwunden" ist, also nie bei den Zeugen angekommen ist. Beziehungsweise man ihnen das nicht nachweisen kann.
Vor allem.
Kein Stress. Für dich kann dort gar nichts schiefgehen.
Nachrichten in diesem Thema
Sitzungsvertretung - von GastNRW12345 - 18.10.2021, 17:05
RE: Sitzungsvertretung - von Gast - 18.10.2021, 19:25
RE: Sitzungsvertretung - von Gast - 18.10.2021, 20:57
RE: Sitzungsvertretung - von HerrKules - 18.10.2021, 21:04
RE: Sitzungsvertretung - von Gast - 18.10.2021, 21:39
RE: Sitzungsvertretung - von Gast - 19.10.2021, 14:50








