17.10.2021, 17:39
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe zwei Urteile zu schreiben, in beiden Fällen wurde PHK bewilligt.
In der ersten Klage war es so, dass die Klägerin (die PHK beantragt hat und bewilligt wurde) gewonnen hat, sodass ich es im Tenor gar nicht erwähnen musste, da der Beklagte ja alle Kosten übernehmen muss.
Wie mache ich das aber, wenn der Kläger PKW beantragt und es ihm auch bewilligt wird, er aber vor Gericht (teilweise) verliert.
Muss ich das irgendwo erwähnen? Auch die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung kann dann doch nicht gehen?
Ich habe bereits bei Juris und Beck - online geschaut, mir werden aber vielmehr nur Urteile zu PKH selbst angezeigt.
Vielleicht mag mir jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank.
ich habe zwei Urteile zu schreiben, in beiden Fällen wurde PHK bewilligt.
In der ersten Klage war es so, dass die Klägerin (die PHK beantragt hat und bewilligt wurde) gewonnen hat, sodass ich es im Tenor gar nicht erwähnen musste, da der Beklagte ja alle Kosten übernehmen muss.
Wie mache ich das aber, wenn der Kläger PKW beantragt und es ihm auch bewilligt wird, er aber vor Gericht (teilweise) verliert.
Muss ich das irgendwo erwähnen? Auch die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung kann dann doch nicht gehen?
Ich habe bereits bei Juris und Beck - online geschaut, mir werden aber vielmehr nur Urteile zu PKH selbst angezeigt.
Vielleicht mag mir jemand einen Tipp geben?
Vielen Dank.
Nachrichten in diesem Thema
Prozesskostenhilfe im Tenor ? - von GastHEss - 17.10.2021, 17:39
RE: Prozesskostenhilfe im Tenor ? - von Gast - 17.10.2021, 18:18
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