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Empfehlungen Urteils-/Schriftsatztechnik
Gast
Unregistered
 
#10
15.10.2021, 14:15
Es kommt natürlich auf den individuellen Lerntyp an, aber ich persönlich halte nichts vom lösgelösten Lernen von Textbausteinen wie z.B bei Kaiser (würde die Skripten trotzdem wärmstens empfehlen). Meiner Meinung nach hat man dadurch nur einen weiteren und unnötigen Zwischenschritt in der Lernphase, weil man von den abstrakten Formulierungen auf die konkrete Formulierung in der Anwendung springen muss. Deshalb lohnt es sich veröffentlichte erstinstanzliche Urteile zu lesen. Bestenfalls natürlich zu den üblichen Themen (Mietrecht, Straßenverkehrsrecht etc.). Dann schlägt man gegebenenfalls auch noch zwei Fliegen mit einer Klappe, weil man auch rechtlich was dazu lernt.

Es dürfte auch keine Rolle spielen, ob die Urteile nachher in der Folgeinstanz aufgehoben wurden. Urteile werden nicht deshalb aufgehoben, weil sie nicht der richtigen Technik entsprochen haben. Außerdem erwartet im Examen niemand, dass man perfekte Urteile im BGH Stil abliefert.

Ein wenig Vorsicht ist bei Urteilen von Ausbildern etc. geboten, die nicht unbedingt veröffentlicht werden/werden sollten. Teilweise wird auf LG Ebene dann doch ganz schön geschludert, aber die Damen und Herren müssen ja auch kein Examen mehr schreiben.
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