25.09.2021, 09:30
(24.09.2021, 15:21)rip strafrecht schrieb:(24.09.2021, 15:19)Nrwler1992 schrieb: Also Statthaftigkeit bei 80 V immer klar abgrenzen welche Variante geprüft werden soll. Dann vielleicht im Rahmen von baurechtlichen Nachbarstreitigkeiten noch paar Zeilen zur Antragsbefugnis (Drittschutz )schreiben. Aber sonst keine Zeit in der Zulässigkeit verlieren. Und wenn die AK offensichtlich verfristet ist, wollen die Korrektoren noch was zum Rechtschutzbedürfnis hören. Das wars dann auch.
Quelle?
bisherige Klausurkorrekturen, das o.g Skript, Kaiser.
Zu 40 I 1 VwGo will man nur was hören, wenn es um Beamten oder POR iRv repressiven Maßnahmen geht. Im Kaiserskript ( mat.ÖR ) gibt es eine gute Übersicht, wann die Eröffnung des VerwRW zu problematisieren ist.
Nachrichten in diesem Thema
80 V zulässigkeit - von rip strafrecht - 24.09.2021, 14:31
RE: 80 V zulässigkeit - von Gast - 24.09.2021, 14:40
RE: 80 V zulässigkeit - von Nrwler1992 - 24.09.2021, 15:19
RE: 80 V zulässigkeit - von rip strafrecht - 24.09.2021, 15:21
RE: 80 V zulässigkeit - von NRWler1992 - 25.09.2021, 09:30
RE: 80 V zulässigkeit - von Nrwler1992 - 24.09.2021, 15:22
RE: 80 V zulässigkeit - von Gast - 25.09.2021, 10:40