21.09.2021, 15:30
Das Gericht erfährt es als letztes, nämlich erst, wenn die ZU wieder zurückkommt, und das ist im Regelfall so eine Woche nach Zustellung. Vorher nützt es daher nichts, nachzufragen. Und das gilt natürlich nur, wenn die Zustellung nicht misslingt, dann dauert natürlich alles noch länger. Nach einer Woche spricht aber nichts gegen einen Anruf auf der Geschäftsstelle, die den Zeitpunkt auf Antrag ja auch bescheinigen müsste.
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Geschwindigkeit - Zustellung Urteile - von Gast - 21.09.2021, 13:50
RE: Geschwindigkeit - Zustellung Urteile - von Gast - 21.09.2021, 13:59
RE: Geschwindigkeit - Zustellung Urteile - von 2 x a(rbeitslos) - 21.09.2021, 14:02
RE: Geschwindigkeit - Zustellung Urteile - von Gast - 21.09.2021, 14:18
RE: Geschwindigkeit - Zustellung Urteile - von Praktiker - 21.09.2021, 15:30