21.09.2021, 12:00
(21.09.2021, 11:53)Gast schrieb: Hi an alle,
ich beginne jetzt bald meine Anwaltsstation in einer GK und werde dort als WiMi angestellt. Ich habe aber auch während meiner Disszeit an einem Lehrstuhl gearbeitet und bin da weiterhin mit einer 25%-Stelle (9,75 Std) angestellt. Ich würde gern auch am Lehrstuhl bleiben, mein Doktorvater ist ein sehr entspannter Chef und hält einem auch mal den Rücken frei, wenns stressig wird. Zu schaffen wäre das also auf jeden Fall. Ich bin nach 4 Monaten dann eh am Tauchen.
In meinem Arbeitsvertrag mit der GK steht nur, dass ich 2 Tage die Woche arbeite, allerdings keine Stundenzahl. Frage ist aber, ob die Personalabteilung des OLG da Stress macht? Ich darf 19,5 Std die Woche arbeiten. Hat jemand mal ne ähnliche Sitution erlebt? Hab schon überlegt, ob ich die Kanzlei bitten soll, mir noch einen AV nur für die Personalabteilung fertig zu machen, in dem nur 1 Tag steht...
Die Tätigkeit in der GK fällt nicht unter die 19,5h Nebentätigkeit. Wenn du willst, kannst du auch Vollzeit deine Stationstätigkeit machen, solange du die AGs wahrnimmst.
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WissMit Uni und GK? - von Gast - 21.09.2021, 11:53
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