20.09.2021, 15:03
Ich habe eine Frage. Im ÖR wird ja im Rahmen der Klageänderung unrerschieden zwischen priv. Klageänderung und der zulässigen Kl.Änderung nach 91 VwGo. Wann habe ich was ? Wenn die Beteiligten einwilligen oder sachdienlichkeit vorliegt, dürfte 91 Vwgo anzuwenden sein. Aber welche Fälle fallen unter die privilegierte? Wäre um Tipps dankbar
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Privilegierte Klageänderung - von Gastnrw20 - 20.09.2021, 15:03
RE: Privilegierte Klageänderung - von Landvogt - 20.09.2021, 18:00
RE: Privilegierte Klageänderung - von Gast - 20.09.2021, 22:32








