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Beamtenbeleidigung einstellen?
Gast
Unregistered
 
#8
13.09.2021, 10:29
(12.09.2021, 22:31)Praktiker schrieb:  Wer hat denn den Strafantrag gestellt? Der Dienstvorgesetzte? Dann ist möglicherweise das Verhältnis Polizeipräsident-LOStA in Gefahr, daher sensibel vorgehen (vorher anhören, ggf. auch telefonieren...).

Im Ergebnis aber ist hier der Tatbestand schon zweifelhaft. Es ist auch niemandem damit gedient, wenn am Ende das BVerfG aufhebt... früher hat man in solchen Fällen mitunter angeklagt und das AG gebeten, nicht zu eröffnen :)

Oder bist Du das AG? Dann natürlich einstellen :) Oder je nach Vorstrafen und Kontext eben durchziehen, aber dann ordentlich - das Wort "Schmähkritik" sollte dann besser nicht vorkommen...

Habe die Akte gerade nicht zur Hand, aber glaube die Kommissare selbst.
Ich bin im Sitzungsdienst und die StA
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Beamtenbeleidigung einstellen? - von Guestlaw - 12.09.2021, 21:23
RE: Beamtenbeleidigung einstellen? - von DMOWMYH - 12.09.2021, 22:06
RE: Beamtenbeleidigung einstellen? - von Praktiker - 12.09.2021, 22:31
RE: Beamtenbeleidigung einstellen? - von HerrKules - 12.09.2021, 22:35
RE: Beamtenbeleidigung einstellen? - von Gast - 13.09.2021, 10:29
RE: Beamtenbeleidigung einstellen? - von Gast - 12.09.2021, 23:48
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RE: Beamtenbeleidigung einstellen? - von Gast - 08.01.2022, 11:10
RE: Beamtenbeleidigung einstellen? - von Praktiker - 08.01.2022, 18:10
RE: Beamtenbeleidigung einstellen? - von Gast - 08.01.2022, 19:40


 

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