10.09.2021, 22:15
(10.09.2021, 11:46)Gast schrieb: Sofern das jeweilige Unternehmen nicht auf der Liste des OLG steht, d.h. bereits angegeben hat, dass es in einem anderen Fach ausbildet, musst du einen Ausbildungsplan vorlegen. Das war bei mir so (auch Hessen) und war ein - wenn auch kleiner - Aufwand. Die Liste findest du irgendwo auf der Seite des OLG. Im Übrigen sind die zuständigen SachbearbeiterInnen dort sehr nett und hilfsbereit.
Soweit ich weiß, kommt es darauf an, in welchem Bereich Du in deiner Wahlstation laut genehmigtem Ausbildungsplan ausgebildet wirst. Die Rechtsform des ausbildenden Unternehmens ist egal. Wenn dein Ausbilder in den Ausbildungsplan schreibt, dass er schwerpunktmäßig mit wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen befasst wird - und sich hierauf auch deine Ausbildung bestiegen wird, dann kommt der Vortrag aus dem Wirtschaftsrecht.
Nachrichten in diesem Thema
Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Just Law - 09.09.2021, 16:40
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Gastritis - 10.09.2021, 06:50
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Gast - 10.09.2021, 09:27
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Just Law - 10.09.2021, 09:52
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Gast - 10.09.2021, 11:46
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Gast - 10.09.2021, 22:15
RE: Wichtige Frage zur Wahlstation Hessen - von Andreas - 10.09.2021, 23:21