08.09.2021, 11:08
275 ZPO:
(1) 1Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. 2Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern, etwa vorzubringende Verteidigungsmittel unverzüglich durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen; § 277 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Eine der beiden Alternativen wird's wohl sein.
(1) 1Zur Vorbereitung des frühen ersten Termins zur mündlichen Verhandlung kann der Vorsitzende oder ein von ihm bestimmtes Mitglied des Prozessgerichts dem Beklagten eine Frist zur schriftlichen Klageerwiderung setzen. 2Andernfalls ist der Beklagte aufzufordern, etwa vorzubringende Verteidigungsmittel unverzüglich durch den zu bestellenden Rechtsanwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen; § 277 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Eine der beiden Alternativen wird's wohl sein.
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Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Gastgp - 08.09.2021, 10:55
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Patenter Gast - 08.09.2021, 11:06
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Gast - 08.09.2021, 11:30
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Patenter Gast - 08.09.2021, 11:38
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Gast - 22.09.2021, 07:05
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Gast - 08.09.2021, 11:08
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von AxeLaw - 21.09.2021, 23:21