08.09.2021, 11:06
(08.09.2021, 10:55)Gastgp schrieb: Hallo,
irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch. Aber bei einem frühem ersten Termin schreibt man doch auch eine Klageerwiderung oder nicht?
Nein. Du zeigst die Verteidigungsbereitschaft an und im Zweifel (je nach Gericht) stellst du Antrag auf Klageabweisung im Termin. Im frühen ersten Termin setzt das Gericht dann die weiteren Fristen, auch die Frist für die KE.
Ausnahme LG München I in Patentstreitigkeiten. Dort gibt es einen "späten" frühen ersten Termin, zu dessen Zeitpunkt die KE schon vorliegt. Aber da setzen sie mit Ladung zum Termin auch bereits die Fristen.
Disclaimer: Kann natürlich sein, dass eine Kammer des LG Darmstadt es jetzt anders macht. Das weiß ich nicht.
Nachrichten in diesem Thema
Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Gastgp - 08.09.2021, 10:55
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Patenter Gast - 08.09.2021, 11:06
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Gast - 08.09.2021, 11:30
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Patenter Gast - 08.09.2021, 11:38
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Gast - 22.09.2021, 07:05
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von Gast - 08.09.2021, 11:08
RE: Klageerwiderung bei frühen ersten Termin - von AxeLaw - 21.09.2021, 23:21