01.09.2021, 20:48
(01.09.2021, 11:41)Gasto schrieb: Ich verstehe den Sachverhalt nicht einmal.. du willst die Kanzlei wechseln? Also bist du aktuell schon als RA in einer Kanzlei tätig? Dann musst du nach meinem Wissen gar nichts machen, außer deinen Kanzleiwechsel bei der RAK anzeigen. So lief das damals bei mir. Mit welcher Nachversicherung willst du denn jetzt ums Eck kommen?
Bei jedem Arbeitgeberwechsel muss eine neue Befreiung bei der Rentenversicherung beantragt werden. Einfach googlen und beim Versorgungswerk nachfragen. Der Antrag hat nur eine begrenzte Rückwirkung, also alsbald machen.
Nachversicherung verstehe ich auch nicht
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Kanzleiwechsel - von Gast123456 - 01.09.2021, 09:16
RE: Kanzleiwechsel - von Gast - 01.09.2021, 10:42
RE: Kanzleiwechsel - von Gasto - 01.09.2021, 11:41
RE: Kanzleiwechsel - von Gast - 01.09.2021, 20:48
RE: Kanzleiwechsel - von NDS7 - 01.09.2021, 12:09