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  5. Aufrechnung gg. Prozessstandschafter
Antworten

 
Aufrechnung gg. Prozessstandschafter
RiLG
Unregistered
 
#2
01.09.2021, 12:45
Ja, man nimmt an, dass in der Ermächtigung zur Prozessstandschaft zugleich die Erteilung einer Vollmacht zur Entgegennahme der Aufrechnungserklärung für den Zessionar liegt, da interessengerecht.
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Nachrichten in diesem Thema
Aufrechnung gg. Prozessstandschafter - von HerrKules - 01.09.2021, 11:45
RE: Aufrechnung gg. Prozessstandschafter - von RiLG - 01.09.2021, 12:45
RE: Aufrechnung gg. Prozessstandschafter - von ostberlinergast - 18.11.2024, 13:33


 

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