01.09.2021, 11:45
Moin,
mal wieder eine Frage zum Zivilprozessrecht. Folgender Fall:
A tritt einen Anspruch an B ab, B ermächtigt A zum führen des Prozesses über den Anspruch gegen C (Prozessstandschaft). Der A klagt also gegen C. Der C will jetzt mit einem Anspruch, der ihm gegen A zusteht, aufrechnen.
1. Problem: die Klageforderung gehört B, also grds. keine gegenseitigen Forderungen. Hier hilft aber § 406 BGB, der A kann auch gegen die Forderung, die jetzt dem B zusteht, aufrechnen.
Soweit, so gut, aber jetzt
2. Problem: wem erklärt er die Aufrechnung?
Grundsätzlich müsste er ja dem B (Zessionar) die Aufrechnung erklären (vgl. § 406 BGB). Das wäre in der Konstellation aber schwierig, weil wir ja über eine Aufrechnung im Prozess reden. Irgendwie muss man also m.E. dazu kommen, dass die Aufrechnung auch gg. A erklärt werden kann. Aber wie? Nimmt man an, dass die Ermächtigung zur Geltendmachung insoweit eine (passive) Stellvertretung bedeutet? Oder muss C jetzt zur Sicherheit beiden die Aufrechnungserklärung zustellen?
Danke!
mal wieder eine Frage zum Zivilprozessrecht. Folgender Fall:
A tritt einen Anspruch an B ab, B ermächtigt A zum führen des Prozesses über den Anspruch gegen C (Prozessstandschaft). Der A klagt also gegen C. Der C will jetzt mit einem Anspruch, der ihm gegen A zusteht, aufrechnen.
1. Problem: die Klageforderung gehört B, also grds. keine gegenseitigen Forderungen. Hier hilft aber § 406 BGB, der A kann auch gegen die Forderung, die jetzt dem B zusteht, aufrechnen.
Soweit, so gut, aber jetzt
2. Problem: wem erklärt er die Aufrechnung?
Grundsätzlich müsste er ja dem B (Zessionar) die Aufrechnung erklären (vgl. § 406 BGB). Das wäre in der Konstellation aber schwierig, weil wir ja über eine Aufrechnung im Prozess reden. Irgendwie muss man also m.E. dazu kommen, dass die Aufrechnung auch gg. A erklärt werden kann. Aber wie? Nimmt man an, dass die Ermächtigung zur Geltendmachung insoweit eine (passive) Stellvertretung bedeutet? Oder muss C jetzt zur Sicherheit beiden die Aufrechnungserklärung zustellen?
Danke!
Nachrichten in diesem Thema
Aufrechnung gg. Prozessstandschafter - von HerrKules - 01.09.2021, 11:45
RE: Aufrechnung gg. Prozessstandschafter - von RiLG - 01.09.2021, 12:45
RE: Aufrechnung gg. Prozessstandschafter - von ostberlinergast - 18.11.2024, 13:33