30.08.2021, 20:27
Beides richtig: ob die unzulässige Klage später zulässig gemacht worden wäre, spielt bei der Feststellung keine Rolle. Bei 91a mag das anders sein, da geht es ja um eine Prognose.
Und auslegbar ist der Antrag nur mit Auslegungsmaterial, wenn also die FIN im Fließtext steht oder das Auto sonstwie eindeutig beschrieben wird (was bei einem Massenprodukt natürlich schwierig ist).
Und auslegbar ist der Antrag nur mit Auslegungsmaterial, wenn also die FIN im Fließtext steht oder das Auto sonstwie eindeutig beschrieben wird (was bei einem Massenprodukt natürlich schwierig ist).
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Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Gast - 30.08.2021, 03:49
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Gästle - 30.08.2021, 07:48
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Gast - 30.08.2021, 16:40
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Praktiker - 30.08.2021, 18:47
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Gast - 30.08.2021, 20:13
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Praktiker - 30.08.2021, 20:27









