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  5. Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung
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Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung
Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.287
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#4
30.08.2021, 18:47
Das KFZ muss nicht unbedingt mit der FIN bezeichnet werden, wohl aber so, dass das Vollstreckungsorgan es aus dem Titel heraus identifizieren und von anderen unterscheiden könnte. Fehle es daran, ist die Klage unzulässig. Demnach ist auf der Feststellungsantrag unbegründet, denn es hat sich keine ursprünglich zulässige und begründete Klage erledigt.
Dass der Beklagte wusste, um welches Fahrzeug es geht, ist unerheblich.
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Nachrichten in diesem Thema
Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Gast - 30.08.2021, 03:49
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Gästle - 30.08.2021, 07:48
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Gast - 30.08.2021, 16:40
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Praktiker - 30.08.2021, 18:47
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Gast - 30.08.2021, 20:13
RE: Klageantrag zu unkonkret, dann Erledigung - von Praktiker - 30.08.2021, 20:27


 

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