28.08.2021, 09:25
(28.07.2019, 08:12)RichterixNRW schrieb: ...
Zur Frage, ob der Arzt das herausfindet: Nein, tut er nicht, wenn Du es nicht angibst, wozu Du aber verpflichtet bist. Es werden keine Unterlagen von der Krankenkasse o.ä. „einfach so“ angefordert. Ich kann trotzdem nur dringend davon abraten, so etwas zu verschweigen. Falls Du nocheinmal entsprechende Probleme bekommst und die Beihilfe eine Therapie bezahlen soll oder es z.B. um Dienstunfähigkeit geht, wird der Dienstherr hellhörig und bohrt nach. Wenn dann herauskommt, dass Du das damals verschwiegen hast, kann es schlimmstenfalls zur Entfernung aus dem Beamten-/Richterverhältnis wegen arglistiger Täuschung kommen, und das ist sehr unerfreulich. Daher solltest Du alles angeben, was irgendwo aktenkundig ist. (Von diesen praktischen Erwägungen abgesehen hätte ich es auch sehr unethisch gefunden, mir meine Richterstelle gewissermaßen erschlichen zu haben.)
...
Da muss ich als Personaljurist etwas richtigstellen:
Die Beihilfestelle gibt keine Informationen, die sich aus Artztrechnungen ergeben, an den Dienstherrn, wenn es zur Dienstunfähigkeitsuntersuchung kommen sollte. Die Akten müssen getrennt geführt werden und dürfen auch nicht zweckentfremdet werden (z. B. § 108 BBG, § 89 NBG). Ausnahmen sind an extrem hohe Anforderungen geknüpft.
"Zufallserkenntnisse" - "Oh, Herr/Frau XY war übrigens vor Ernennung auf Probe schon gesundheitlich schwer angeschlagen... " - darf ein Arzt nicht weitergeben, sonst macht er sich strafbar. Die Durchbrechung der Schweigepflicht ist hier ebenfalls nur in Ausnahme- oder bestimmten gesetzlich geregelten Fällen zulässig.
Ich sage nicht, dass man den Dienstherrn bei Einstellung täuschen soll, aber man muss sich auch nicht künstlich kränker darstellen...
Nachrichten in diesem Thema
Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Laure6851 - 27.07.2019, 21:45
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast123 - 27.07.2019, 22:37
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von GastRR - 28.07.2019, 00:22
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von RichterixNRW - 28.07.2019, 08:12
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 28.08.2021, 09:25
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast_B - 28.07.2019, 17:32
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 26.08.2021, 19:51
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von VitoVibci - 26.08.2021, 19:54
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 26.08.2021, 20:03
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gästin aus Köln - 26.08.2021, 23:08
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 28.08.2021, 13:18
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 28.08.2021, 17:23
RE: Verbeamtung trotz Psychotherapie? - von Gast - 29.08.2021, 10:13

