27.03.2015, 11:11
Hallo zusammen,
das Referendariat in NRW wird als "öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis eigener Art" bezeichnet. Kann mir jemand sagen, ob das auch bedeutet, dass man pflicht(kranken)versichert ist, wie bei anderen Anstellungsverhältnissen?
Relevant ist das für mich, weil bei einer Pflichtversicherung die Möglichkeit einer sog. (beitragsfreien) "Nachversicherung" bei der Krankenversicherung besteht für den Zeitraum zwischen Beendigung des Studiums und Beginn des Refs.
Danke vorab!
das Referendariat in NRW wird als "öffentlich-rechtliches Anstellungsverhältnis eigener Art" bezeichnet. Kann mir jemand sagen, ob das auch bedeutet, dass man pflicht(kranken)versichert ist, wie bei anderen Anstellungsverhältnissen?
Relevant ist das für mich, weil bei einer Pflichtversicherung die Möglichkeit einer sog. (beitragsfreien) "Nachversicherung" bei der Krankenversicherung besteht für den Zeitraum zwischen Beendigung des Studiums und Beginn des Refs.
Danke vorab!
Nachrichten in diesem Thema
Krankenversicherung im Ref. - von Mag - 27.03.2015, 11:11
RE: Krankenversicherung im Ref. - von Gast - 27.03.2015, 12:37
RE: Krankenversicherung im Ref. - von Gast2 - 30.03.2015, 23:32