20.08.2021, 15:27
Ins Referendariat (auch in Ländern die verbeamten) wirst Du insbesondere wg. Art. 12 GG relativ unproblematisch eingestellt. Dem Amtsarzt, wenn überhaupt nötig, wird vermutlich auch ein detailliertes, aussagekräftiges Attest Deines Arztes (vermutlich ein Spezialist zu dem Dich der Amtsarzt sonst eh geschickt hätte, da er von Psychischen Erkrankungen gewöhnlich keine Ahnung hat) reichen. Mit einer Einstellung in den Staatsdienst könnte es aber schwierig werden, da muss der Amtsarzt sehr viel genauer hinschauen, wobei bei einer Schwerbehinderung auch wieder andere Maßstäbe gelten, da der Prognosezeitraum massiv verkürzt ist.
Sprich doch einfach mal mit einer Person, die in dem von Dir avisierten OLG-Bezirk für sowas zuständig ist, falls Du in der Lage bist offen über Deine Probleme zu reden; die Kontaktdaten sollten sich auf der OLG Seite finden lassen.
Sprich doch einfach mal mit einer Person, die in dem von Dir avisierten OLG-Bezirk für sowas zuständig ist, falls Du in der Lage bist offen über Deine Probleme zu reden; die Kontaktdaten sollten sich auf der OLG Seite finden lassen.
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Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Anonyma - 17.08.2021, 04:40
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Gast - 17.08.2021, 06:45
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Anonyma - 17.08.2021, 06:56
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Miss Sophie - 17.08.2021, 10:32
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Gast - 17.08.2021, 10:54
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Praktiker - 18.08.2021, 18:10
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Gast - 20.08.2021, 15:27









