19.08.2021, 13:52
Das Überdenkensverfahren ist Grundlage der Entscheidung der Prüfungsbehörde und damit wesentlicher Bestandteil des Widerspruchsverfahrens. Es wurde vom BVerfG erfunden vor dem Hintergrund des Art. 12 GG und als Korrektiv zum Beurteilungsspielraum der Prüfer; wenn es schon einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum gibt, dann müssen Kand. wenigstens in der Lage sein, Einwendungen gegen die Bewertungen zu erheben, mit denen sich die Prüfer auseinandersetzen zu haben.
Ziel des Überdenkensverfahrens ist aus Sicht d. Kand., dass der Prüfer einsieht, dass seine Bewertung teilweise falsch ist, und er zu einer abweichenden, möglichst höheren Bewertung kommt. Sinnlos sind Einwendungen wie „die Leistung war mehr wert als X Punkte“, damit setzt man nur seine eigene Wertung an die Stelle der Wertung des Prüfers.
Gut wäre es, wenn man Sachen schreiben kann wie:
„Der Prüfer bemängelt, dass auf das Rechtschutzbedürfnis nicht eingegangen wurde. Tatsächlich finden sich hierzu jedoch Ausführungen auf Seite X“
„Der Prüfer bewertet die Auffassung, dass … als falsch. Tatsächlich wird diese Rechtsauffassung jedoch vom BGH/OLG X/Palandt vertreten, so dass die Bewertung als unzutreffend den Antwortspielraim verletzt, nachdem vertretbare Auffassungen nicht als unzutreffend bewertet werden dürfen.“
Man sollte versuchen, Punkte zu finden und zu benennen, die dazu führen, dass sich der Prüfer unwohl fühlt, und den Wunsch bekommt, seinen Fehler wieder gut zu machen. Blanke Polemik führt nur dazu, dass der Prüfer dicht macht, das bringt eher nichts.
Ziel des Überdenkensverfahrens ist aus Sicht d. Kand., dass der Prüfer einsieht, dass seine Bewertung teilweise falsch ist, und er zu einer abweichenden, möglichst höheren Bewertung kommt. Sinnlos sind Einwendungen wie „die Leistung war mehr wert als X Punkte“, damit setzt man nur seine eigene Wertung an die Stelle der Wertung des Prüfers.
Gut wäre es, wenn man Sachen schreiben kann wie:
„Der Prüfer bemängelt, dass auf das Rechtschutzbedürfnis nicht eingegangen wurde. Tatsächlich finden sich hierzu jedoch Ausführungen auf Seite X“
„Der Prüfer bewertet die Auffassung, dass … als falsch. Tatsächlich wird diese Rechtsauffassung jedoch vom BGH/OLG X/Palandt vertreten, so dass die Bewertung als unzutreffend den Antwortspielraim verletzt, nachdem vertretbare Auffassungen nicht als unzutreffend bewertet werden dürfen.“
Man sollte versuchen, Punkte zu finden und zu benennen, die dazu führen, dass sich der Prüfer unwohl fühlt, und den Wunsch bekommt, seinen Fehler wieder gut zu machen. Blanke Polemik führt nur dazu, dass der Prüfer dicht macht, das bringt eher nichts.
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Überdenkungsverfahren Formalia - von Gast - 19.08.2021, 12:04
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Gast - 19.08.2021, 12:23
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RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Gast - 19.08.2021, 20:38
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Gast - 19.08.2021, 22:37
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von HerrKules - 20.08.2021, 08:19
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Gast - 20.08.2021, 20:01
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RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Gast - 20.08.2021, 20:21
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Gast - 20.08.2021, 21:59
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Praktiker - 22.08.2021, 15:42
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Gast 2 - 11.01.2022, 22:49
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Praktiker - 11.01.2022, 23:19
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Whatever - 25.03.2023, 02:05
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Freidenkender - 26.03.2023, 15:20
RE: Überdenkungsverfahren Formalia - von Ref.HH - 26.03.2023, 16:36