18.08.2021, 10:18
(18.08.2021, 09:03)Hdfwug schrieb:(17.08.2021, 16:12)Enno schrieb: Servus liebe Leute,
ich habe mein 1. Examen in Bayern gemacht und überlege mir nun, mein Ref in Hessen zu machen. Vergleicht man den Prüfungsstoff beider Länder, erscheint mir die Stoffmenge im 2. Staatsexamen in Hessen sogar deutlich höher zu sein. Hier der Stoffkatalog für Hessen: https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit..._02_17.pdf
Der Umfang der möglichen Prüfungsgegenstände in Hessen schreckt mich ehrlich gesagt ab. Folgende Rechtsgebiete wären für mich neu:
- Anfechtungsgesetz
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Insolvenzordnung
- Pflichtversicherungsgesetz
- Rechtspflegergesetz
- Straßen- und Straßenverkehrsrecht
- Unterlassungsklagengesetz
- Zwangsversteigerungsgesetz
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Urheberecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Die strafrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, Waffengesetzes, Abgabenordnung, Betäubungsmittelgesetz
- Beamtenrecht
- Gewerberecht
- Umweltrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- FamFG
Mir erscheint es nahezu unmöglich, all diese Rechtsgebiete während des Referendariats neu zu erlernen und dazu noch alle Gebiete des 1. Examens zu wiederholen. Allerdings dürften ja all diese Gebiete auch für diejenigen, die ihr erstes Staatsexamen in Hessen gemacht haben, neu sein? Es muss also wohl machbar sein.
Hat jemand hier das Ref in Hessen absolviert und kann mir was zu meinen Bedenken bzgl der Stoffmenge sagen?
Da sind wir dann Leidensgenossen. Habe 2021/I mein Examen in Bayern gemacht und fange November mit dem Ref in Hessen an.
Das ist glaube ich durchaus machbar.
Das lernen die "Einheimischen" auch erst zum Großteil
Laut Stoffkatalog werden in den meisten der von dir genannten Rechtgebieten nur die Grundzüge, also ein systematisches Verständnis der Normen erwartet. Das RVG dürfte in allen BL eine Rolle spielen, da Kenntnisse im Recht der Rechtsanwaltsvergütung essentiell für Zweckmäßigkeitserwägungen sind; also soll die Klage wegen der Kosten zum Beispiel anerkannt oder doch besser ein Versäumnisurteil in Kauf genommen werden. Auch hier musst du aber kein Profi sein. Es dürfte also ausreichend sein, wenn du dir für jedes Rechtsgebiet einen Tag, eher sogar nur einen 1/2 Tag Zeit nimmst; vieles wiederholt man auch im Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten. Man sollte hier auch nicht isoliert lernen. Das Anfechtungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzgesetz spielt zum Beispiel im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung eine große Rolle und sollte am besten auch in diesem Zusammenhang gelernt werden. Das Pflichtversicherungsgesetz spielt insbesondere bei Verkehrsunfällen eine Rolle, da der Direktanspruch gegen die Versicherung aus § 115 VVG eine Pflichtversicherung voraussetzt. Was du natürlich bei einem BLwechsel berücksichtigen muss, ist das öffentliche Recht, das zum großen Teil Landesrecht ist. Hier muss man sich natürlich etwas umorientieren. Aber machbar ist das auf jeden Fall. Wenn du jetzt noch Zeit bis zum Ref hast, würde ich dir auf jeden Fall raten, dich schon mal mit einer Materie auseinanderzusetzten; zB. mit dem Zwangsvollstreckungsrecht.
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Fürs Ref nach Hessen - von Enno - 17.08.2021, 16:12
RE: Fürs Ref nach Hessen - von Gast - 17.08.2021, 16:59
RE: Fürs Ref nach Hessen - von Hdfwug - 18.08.2021, 09:03
RE: Fürs Ref nach Hessen - von Andreas - 18.08.2021, 10:18
RE: Fürs Ref nach Hessen - von Hessin123 - 18.08.2021, 12:18
RE: Fürs Ref nach Hessen - von Hdfwug - 18.08.2021, 15:26
RE: Fürs Ref nach Hessen - von Gast - 20.08.2021, 12:02
RE: Fürs Ref nach Hessen - von Gast_ - 21.08.2021, 17:56









