17.08.2021, 10:54
In BW muss man keine Erkrankungen für den Vorbereitungsdienst angeben, weder physisch noch psychisch. Ich persönlich kenne sehr viele Menschen, die aufgrund der Examensvorbereitung psychische Erkrankungen entwickelt haben. Ich will dir nicht abraten, Jura zu studieren, aber ich würde mich intensiv mit Leuten in der Examensvorbereitung unterhalten um zu überlegen, ob du dir das wirklich zumuten willst. Ich persönlich habe die Zeit nämlich vor dem Studium erheblich unterschätzt. Alles Gute für dich!
Nachrichten in diesem Thema
Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Anonyma - 17.08.2021, 04:40
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Gast - 17.08.2021, 06:45
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Anonyma - 17.08.2021, 06:56
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Miss Sophie - 17.08.2021, 10:32
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Gast - 17.08.2021, 10:54
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Praktiker - 18.08.2021, 18:10
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Gast - 20.08.2021, 15:27








