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  5. Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes
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Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes
Anonyma
Junior Member
**
Beiträge: 10
Themen: 2
Registriert seit: May 2021
#1
17.08.2021, 04:40
Hallo,

wie siehts eigentlich aus, wenn man in den juristischen Vorbereitungsdienst eintreten will und langjährig wegen psychischer Erkrankungen behandelt wird, dafür auch ein GdB vorhanden ist? In der Erklärung zum Gesundheitszustand steht, man müsse psychische Erkrankungen angeben. "Muss" man das wirklich, oder meint dieses Müssen vielmehr ein Sollen? 

Was heißt es konkret, wenn im Einzelfall der Amtsarzt hinzugezogen werden dürfe? Wozu geschieht der Einbezug des Amtsarztes überhaupt? 

Darf dem Anwärter aufgrund einer psychischen Erkrankung der Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt werden, selbst wenn er trotz der Erkrankungen das Studium (unter Umständen sogar in Regelstudienzeit und mittels Erwerbsarbeit finanziert, falls relevant) gepackt hat? Wohl nicht generell, aber was ist, wenn man sich nicht untersuchen lassen kann? 

Ich studiere derzeit nicht Jura, möchte das aber eventuell noch. Bevor ich die Planung genauer angehe, wüsste ich gerne ungefähr, welche zusätzlichen Hürden ich aufgrund meiner psychischen Erkrankungen überwinden müsste, um die Staatsexamina abschließen und das Referendariat absolvieren zu können bzw. "dürfen". Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das Referendariat ebensogut überstünde wie die meisten Menschen ohne psychische Erkrankungen. Es gibt jedoch einen Haken - ich kann mich gerade aufgrund meiner Erkrankungen nur sehr eingeschränkt von Ärzten untersuchen lassen, das ist eines meiner Kernsymptome. Eine unabdingbare "Pflicht", beim Amtsarzt vorstellig zu werden, um Volljuristin werden zu können, da ich ohne Konsultation des Amtsarztes gar nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst antreten dürfte, würde mich vermutlich davon abhalten, Jura zu studieren, obwohl gute Chancen bestehen, dass ich mit den anderen Aspekten von Studium und Referendariat so gut zurechtkäme wie der Durchschnittsstudent. Der Grund dafür ist lediglich, dass körperliche Untersuchungen bei mir nahezu gar nicht machbar sind; hingegen nicht, dass ich etwas zu verbergen hätte o.ä. (bitte keine Relativierungen oder Spekulationen, psychologische Mutmaßungen wären hier deplatziert, zumal ich nicht meine Diagnosen nenne; psychische Erkrankung x ≠ psychische Erkrankung x ≠ psychische Erkrankung y). Mit Medikation (die voraussichtlich lebenslang notwendig sein wird, das ist keine temporäre Sache) und Psychotherapie kann ich ein relativ normales Leben führen.
Ehrlich gesagt habe ich ein wenig den Eindruck, dass (ein wesentlicher) Grund dafür, diese Erklärung abgeben zu müssen, Vorurteile bzgl. psychischer Erkrankungen sind (psychische Erkrankung = der Betroffene ist charakterschwach, gefährdet die Allgemeinheit o.ä.)... Wer bei meinen Voraussetzungen zum vollkommen gesunden Erwachsenen wird, muss schon annähernd absolut resilient sein. Aber das ist OT.

Ich wollte nicht notwendigerweise in den Staatsdienst, auch dann nicht, falls mir notentechnisch alle Optionen offenstehen sollten. Dass dafür Untersuchungen erforderlich wären, wäre also kein Ausschlusskriterium für mich, das Studium zu beginnen. 

Wäre ärgerlich, wenns daran scheitern würde.  Skeptical

Anonyma

Edit, etwas OT: Ich habe in den letzten zwei Jahren null Fehltage im Job gehabt... Von einer generell verminderten Leistungsfähigkeit, die eine verminderte Einsetzbarkeit bedingt, würde ich also eher auch nicht ausgehen
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.08.2021, 07:47 von Anonyma.)
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Nachrichten in diesem Thema
Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Anonyma - 17.08.2021, 04:40
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Gast - 17.08.2021, 06:45
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Anonyma - 17.08.2021, 06:56
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Miss Sophie - 17.08.2021, 10:32
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Gast - 17.08.2021, 10:54
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Praktiker - 18.08.2021, 18:10
RE: Psychische Erkrankungen Ausschlusskriterium / Einbezug des Amtsarztes - von Gast - 20.08.2021, 15:27


 

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