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12.06.2018, 09:51
Die meisten Aufgabenstellungen in dem Bereich sind ganz normale Entscheidungen der StA - entweder Prüfung des hTV und dann Entscheidung über Anklageerhebung/Strafbefehl/Einstellung oder Prüfung, ob die Voraussetzungen eines HB vorliegen.
In diesem Rahmen können mal Einzelheiten des JGG vorkommen (Zuständigkeiten;besondere Voraussetzungen des HB)
Ansonsten gibt es noch seltene Aufgabenkonstellationen, wie die Entscheidung im Zwischenverfahren oder Entscheidungen im Ermittlungsverfahren bzw Beschwerden diesbezüglich aus Sicht des Gerichts oder die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Revision aus Sicht der StA. Nach Angaben unserer Ausbilderin im Aktenvortragslehrgang hatte das GJPA überhaupt gar keine Beispiele mehr hierfür parat und nur die ganz erfahrenen Ausbilder kannten noch solche Aufgabenstellungen. Also nicht sonderlich wahrscheinlich.
Strafvollzugsrecht hat zumindest in dem Kreis wohl noch nie jemand wirklich im Aktenvortrag gesehen.
In diesem Rahmen können mal Einzelheiten des JGG vorkommen (Zuständigkeiten;besondere Voraussetzungen des HB)
Ansonsten gibt es noch seltene Aufgabenkonstellationen, wie die Entscheidung im Zwischenverfahren oder Entscheidungen im Ermittlungsverfahren bzw Beschwerden diesbezüglich aus Sicht des Gerichts oder die Prüfung der Erfolgsaussichten einer Revision aus Sicht der StA. Nach Angaben unserer Ausbilderin im Aktenvortragslehrgang hatte das GJPA überhaupt gar keine Beispiele mehr hierfür parat und nur die ganz erfahrenen Ausbilder kannten noch solche Aufgabenstellungen. Also nicht sonderlich wahrscheinlich.
Strafvollzugsrecht hat zumindest in dem Kreis wohl noch nie jemand wirklich im Aktenvortrag gesehen.
Nachrichten in diesem Thema
Aktenvortrag Strafrechtspflege Berlin - von BerlinBerlin - 06.06.2018, 12:31
RE: Aktenvortrag Strafrechtspflege Berlin - von KarlderHorst - 12.06.2018, 09:51