08.08.2021, 10:31
(08.08.2021, 09:42)HerrKules schrieb: Indem der.. macht insofern keinen Sinn, als du ja nur einen Verdacht prüfst
Ja, genau, deshalb kann ich mich auch nicht damit anfreunden. In einem Skript zum A Gutachten aus Niedersachsen wird der Obersatz aus den gleichen Erwägungen auch als falsch behandelt. Gleichwohl wird dieser Satz in den meisten Klausurenlösungen, die öffentlich zugänglich sind, benutzt und auch nicht beanstandet. Ich kann es auch irgendwie nachvollzuziehen. Wenn man sich in die Lage des Staatsanwaltes setzt, geht er am Ende der Ermittlungen ja von eine bestimmten Sachverhalt aus; für ihn stehen also bestimmte Tatsachen fest, er prüft nur noch, ob er sie beweisen wird können. So würde es zumindest einen Sinn machen. Aber ich kann mich - wie gesagt - auch nicht damit anfreunden.
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Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 01:23
RE: Obersatz im A-Gutachten - von HerrKules - 08.08.2021, 09:42
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 10:31
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Gast - 08.08.2021, 10:41
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 11:22
RE: Obersatz im A-Gutachten - von El Oso - 08.08.2021, 10:57
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 11:21
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Praktiker - 08.08.2021, 14:11
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Andreas - 08.08.2021, 15:12
RE: Obersatz im A-Gutachten - von Praktiker - 08.08.2021, 21:13