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Erstes Examen Prüfungsanfechtung
Praktiker
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Themen: 0
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#27
05.08.2021, 08:02
(05.08.2021, 01:55)Gast schrieb:  
(04.08.2021, 22:09)Praktiker schrieb:  Im konkreten Fall geht es gerade darum, ob man im Wege des Schadensersatzes statt der Leistung zu Plexiglasscheiben oder doch zumindest den anderen, deren Name ich vergessen habe, kommen kann. Nach h.M. nein, da nur auf Geldersatz gerichtet, aber eben das muss man auch hinschreiben. Davon abgesehen war die Frage erkennbar angelegt, ob es pflichtwidrig war, alle restlichen Scheiben an eine Person zu übereignen, war das W?

"zentral" sind diese Ansprüche in Aufgabe 1 eher nicht, zentral waren Unmöglichkeit und die sog. Repartierung... aber erwähnen hätte man die Ansprüche schon sollen. Glaub mir aber, dass das allein nicht die Bewertung begründen wird, in der Klausur stecken noch ganz andere Brocken drin, und auch schon in Aufgabe 1 - also nichts "nur so wenig".

Für so eine Anfechtung brauchst Du ganz sicher keinen Anwalt, aber ich sage Dir voraus, dass die Erfolgsaussichten gering sind, weil "Lieferung" aus unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen kommen kann.

Ich kann dir gerne mein Votum vorlegen. In Bezug auf die vier Plexigläser habe ich 433 geprüft, bin aber dort zur Unmöglichkeit nach 275 I gelangt. In Bezug auf die anderen Plexigläser aus dem weiteren Sortiment des V bin ich dazu gekommen, dass ebenfalls kein Anspruch aus 433 in Betracht (Auslegung des Vertrages nach 133, 157). Ich habe ja 280 I, III, 283 sowie 285 analog gesehen. Hab explizit in der Klausur hingeschrieben, dass solche in Betracht kommen, aber die Fallfrage nur (!) auf Lieferung und damit Primäransprüche abstellt. Wäre die Fallfrage offen formuliert gewesen, hätte ich selbstverständlich Sekundäransprüche auch ordentlich geprüft, aber für mich war die Fallfrage eindeutig nur auf den Anspruch aus 433 beschränkt. 
Im Übrigen stand in meinem Votum ebenfalls ausdrücklich, dass ich mir durch die Nichtprüfung wesentliche und zentrale Probleme im Rahmen der Klausur abgeschnitten habe. Im Rahmen des 433 wurde kritisiert, dass ich vieles zu ausführlich gemacht habe. Was aber nur deshalb der Fall war, weil ich nur diesen Anspruch für einschlägig gehalten habe.

Dein Ausgangspunkt, dass Lieferung nur Primäransprüche bedeutet, ist jedenfalls unrichtig. Nachlieferung ist beispielsweise ein Sekundäranspruch, wäre hier aber auch erfasst (nicht im konkreten Fall, da schon kein Gefahrübergang, aber prinzipiell). Naturalrestitution geht auch auf Lieferung, wäre also auch zu prüfen.

Jetzt ist einfach die Frage, ob Du im Rahmen des Primäranspruchs schon fast alle Probleme abgehandelt hast, dann würde ich (!) die Lücke nicht für so schlimm halten, zumal Schadensersatz statt der Leistung eben im Ergebnis nach h.M. nicht durchgeht.

Hast Du im Rahmen der Unmöglichkeit geprüft, ob der Baumarkt anteilige Rückübereignung verlangen kann zwecks neuer Aufteilung der Gesamtlieferung? Die Idee mit der Vertragsauslegung finde ich nicht schlecht, sie war aber oft widerspüchlich ausgeführt, denn wenn man schon Vorratsschuld für den Restposten annimmt, liegt es auf der Hand, dass schon gar keine anderen Plastikscheiben geschuldet sein können, da kommt man am ehesten über Naturalrestitution drauf.

Ich will nur sagen, dass da echt heftige Probleme drin waren, die irgendwo angesprochen werden mussten, und der Grund, aus dem Du nicht weitergeprüft hast, ist eben auch nicht überzeugend.

Aus den Erstgutachten weiß ich, dass die oft etwas pauschal in der Begründung sind - da steht dann halt etwas wie bei Dir da, ohne auf die ganzen Mängel ausdrücklich einzugehen. Ich trage dann im Zeitgutachten die inhaltlichen und Aufbaumängel nach, um es verständlicher zu machen. Gerade die Professoren merken das als Erstgutachter oft sehr genau, schreiben es aber nicht ausführlich hin. Spätestens auf den Widerspruch würdest Du es dann aber ausführlicher erfahren, was in der Sache alles fehlte.

Das Votum mag ich lieber nicht sehen, am Ende war ich Zweitgutachter...

Nachtrag: 285 konnte auf Herausgabe gegen den Dieb bzw. Rückübereignung gegen W (?) gehen, hätte also auch Lieferung bewirken können.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2021, 08:04 von Praktiker.)
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Erstes Examen Prüfungsanfechtung - von Stinksauer - 04.08.2021, 13:35
RE: Erstes Examen Prüfungsanfechtung - von Gast - 04.08.2021, 13:41
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RE: Erstes Examen Prüfungsanfechtung - von omnimodo - 04.08.2021, 14:35
RE: Erstes Examen Prüfungsanfechtung - von Gast - 04.08.2021, 14:46
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