04.08.2021, 07:58
(04.08.2021, 07:46)Gast schrieb: Danke für den Hinweis mit dem Arbeitsamt. Allerdings bin ich eigentlich kein Fan davon mittelfristig arbeitslos zu sein.
Meine Idee wäre eigentlich mich für den höheren Verwaltungsdienst zu bewerben (damit könnte ich auch dauerhaft leben und die Noten dürften dafür reichen) und dann den VV zu schreiben. Wenn das funktioniert, würde ich mich bei eimer Verbesserung als Richter bewerben.
Hat jemand mit einem solchen Vorgehen Erfahrung?
Das eine schließt das andere doch nicht aus. Bis zu den schriftlichen Klausuren wirst du aufgrund der langen Bewerbungsdauer im öD vermutlich eh noch keine Stelle bekommen. Das sind ja nur ca. 3-4 Monate. Aber es spricht natürlich nichts dagegen nach den schriftlichen Klausuren in der Verwaltung anzufangen. Ich sehe auch ehrlich gesagt keine Notwendigkeit in der Wartezeit zwischen schriftlichen Klausuren und mündlicher Prüfung nichts zu machen.
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Finanzierung des Verbesserungsversuchs - von Gast - 03.08.2021, 15:45
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