19.07.2021, 11:11
(18.07.2021, 22:59)Gast schrieb:(18.07.2021, 21:41)GAsst schrieb: Richtig geplant kann man den Urlaub komplett nehmen. Ausbezahlt wird daher grds. nicht, jedenfalls in NRW
Ja das hätte in meinem Fall schon erfordert, dass ich das Jahr davor "richtig" geplant hätte. Durch den Resturlaub aus dem Vorjahr konnte ich den Urlaub in den Stationen nicht aufbrauchen. Ja in NRW sind die Urlaubstage pro Station begrenzt und in gewissem Zeiträumen der Urlaub auch komplett ausgeschlossen.
Für die Organisation deiner Urlaubstage und deren Verteilung im zulässigen Rahmen, bist du selbst verantwortlich.
Solange du darauf hingewiesen wurdest, dass Urlaub, den du im jeweiligen Jahreszeitraum (Ausbildungsjahr) nicht genommen hast, verfällt, ist eine Abgeltung tatsächlich nur aus Kulanz möglich. Diese Kulanz findest du vermutlich nur in wenigen Ausnahmefällen in der freien Wirtschaft und sicher nicht beim Staat.
Willkommen im Berufsleben
Nachrichten in diesem Thema
Urlaubsabgeltung - von Gast - 18.07.2021, 20:06
RE: Überstunden - von Ref64 - 18.07.2021, 21:14
RE: Überstunden - von Jop - 18.07.2021, 21:38
RE: Überstunden - von HerrKules - 19.07.2021, 09:22
RE: Überstunden - von GAsst - 18.07.2021, 21:41
RE: Überstunden - von Gast - 18.07.2021, 22:59
RE: Überstunden - von Gast - 19.07.2021, 11:11
RE: Überstunden - von Gast - 19.07.2021, 07:22
RE: Urlaubsabgeltung - von Gast - 19.07.2021, 13:37
RE: Urlaubsabgeltung - von Gast - 19.07.2021, 14:43

