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Strafverteidigung Verkehrsunfall
Gast
Unregistered
 
#7
12.07.2021, 09:11
So lächerlich, wie es hier dargestellt wird, ist der Vorschlag nicht. 
Auch im Zivilprozess kann es sich z.B. anbieten, schon einen Antrag zu stellen, bevor man etwa die Berufungsbegründung des Gegners kennt, und zwar für den eigenen Kosten(erstattungs)anspruch.
Auch im Strafverfahren kommt es für die Auslösung der 4141-Gebühr darauf an, dass der Anwalt an der Einstellung "mitgewirkt" hat (wofür u.U. ein einfacher Antrag genügen kann). Auch an solche Dinge denkt ein wirtschaftlich arbeitender Anwalt, ohne dass es die Justizbehörden immer sofort verstehen müssen.
Wenn man Angst hat, sich damit lächerlich zu machen, kann man ja auch anders formulieren i.S.v. "vorbehaltlich einer weiteren Stellungnahme nach Gewährung der Akteneinsicht rege ich bereits jetzt an, das Verfahren gem. ... einzustellen."
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Strafverteidigung Verkehrsunfall - von Gast1311 - 11.07.2021, 14:37
RE: Strafverteidigung Verkehrsunfall - von Gast - 11.07.2021, 15:35
RE: Strafverteidigung Verkehrsunfall - von Gast. - 11.07.2021, 22:09
RE: Strafverteidigung Verkehrsunfall - von DMOWMYH - 11.07.2021, 16:23
RE: Strafverteidigung Verkehrsunfall - von GAsst - 11.07.2021, 16:59
RE: Strafverteidigung Verkehrsunfall - von GAsst - 11.07.2021, 17:00
RE: Strafverteidigung Verkehrsunfall - von Gast - 12.07.2021, 09:11


 

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