11.07.2021, 20:03
(11.07.2021, 17:06)Gast schrieb: Angenommen man fliegt durchs 2. Examen. Wie sollte man dann vorgehen? Wiederholt jeder,
dem das passiert das Examen? Also wenn man genau weiß, woran es lag und wenn man
alles gut analysiert hat und glaubt die Fehler abstellen zu können, wiederholt man
natürlich. Das ist klar. Was aber, wenn nicht genau klar ist, woran es lag und wenn
man sich noch vorstellen könnte, etwas auf Lehramt zu studieren und schnell studieren
will, da die Grenze für die Verbeamtung bei 35-40 liegen dürfte.
Sollte man sich dann lieber schnell umorientieren oder sollte man auch dann wiederholen?
Sorry, aber sich in diesem Alter umzuorientieren, ist wirklich gewagt. Wer nur auf Verbeamtung schielt, der sollte ernsthaft das Zweite Examen wiederholen und das beste rausholen. Ein Volljurist hat beruflich deutlich mehr zur Auswahl als ein examinierter Geschichts- und Deutschlehrer.
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Wiederholung des Examens? - von Gast - 11.07.2021, 17:06
RE: Wiederholung des Examens? - von NRWrio - 11.07.2021, 17:58
RE: Wiederholung des Examens? - von Gast - 11.07.2021, 20:03
RE: Wiederholung des Examens? - von Praktiker - 11.07.2021, 22:54
RE: Wiederholung des Examens? - von Gast - 12.07.2021, 00:07
RE: Wiederholung des Examens? - von Gast - 12.07.2021, 14:35
RE: Wiederholung des Examens? - von Gast_NRW_91 - 12.07.2021, 15:09
RE: Wiederholung des Examens? - von Gast - 12.07.2021, 16:30
RE: Wiederholung des Examens? - von Gast - 14.07.2021, 10:33








