11.03.2015, 10:43
Dir ist bewusst, dass das Referendariat nichts mit Teilzeit zu tun hat? Es wird dein Vollzeitjob mit 38,7 Stunden die Woche sein. Eine Nebentätigkeit darf man in einem geringen Umfang mit Erlaubnis des Arbeitgebers (OLG) ausüben, aber eben nur als NEBENtätigkeit. Wenn man merkt, dass du deine Energie falsch verteilst, dann wäre es ein Grund, dir erstmal die Erlaubnis zur Nebentätigkeit zu entziehen und dann eventuell auch dich aus dem Ref zu werfen.
Außer den Stunden wird auch der Zuverdienst gedeckelt.
Außer den Stunden wird auch der Zuverdienst gedeckelt.
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Refrendariat und Gesellschafter einer UG - von ice55 - 10.03.2015, 20:28
RE: Refrendariat und Gesellschafter einer UG - von Gast - 11.03.2015, 10:43