06.07.2021, 18:31
Ihr Lieben,
weiß jemand auf die Schnelle, was man im Impressum angeben muss, wenn man juristisch berät, aber nicht Rechtsanwalt ist?
Eine Haftpflicht brauche ich ja auch nicht, also muss ich die schon mal nicht angeben.
Wa sich stutzig macht ist folgendes:
Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
(...)
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
a) und c) fallen raus, da ich ja kein Rechtsanwalt bin, aber was ist mit b) ?
Danke schon mal.
Liebe Grüße
weiß jemand auf die Schnelle, was man im Impressum angeben muss, wenn man juristisch berät, aber nicht Rechtsanwalt ist?
Eine Haftpflicht brauche ich ja auch nicht, also muss ich die schon mal nicht angeben.
Wa sich stutzig macht ist folgendes:
Telemediengesetz (TMG)
§ 5 Allgemeine Informationspflichten
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
(...)
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
a) und c) fallen raus, da ich ja kein Rechtsanwalt bin, aber was ist mit b) ?
Danke schon mal.
Liebe Grüße
Nachrichten in diesem Thema
Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von Gast - 06.07.2021, 18:31
RE: Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von Fachanwalt für IT Recht - 09.07.2021, 08:25
RE: Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von FA IT 2 - 09.07.2021, 08:27
RE: Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von Gast - 09.07.2021, 08:36
RE: Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von Gast - 09.07.2021, 15:19
RE: Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von Gast - 09.07.2021, 19:51
RE: Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von Gast - 09.07.2021, 20:00
RE: Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von Gast - 09.07.2021, 15:17
RE: Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von guga - 09.07.2021, 15:20
RE: Angabe Impressum als Jurist (nicht RA) - von Gast - 09.07.2021, 19:55








