05.07.2021, 16:36
(05.07.2021, 16:25)Gast schrieb: War bei mir überhaupt kein Problem. Dabei bin ich noch von einer in die andere Anwaltskammer, Versorgungswerk etc gewechselt wegen Umzug. Versicherung brauchst Du in dem Monat ja nicht, wenn Du nichts machst. Versorgungswerk zahlst Du halt selbst den Mindestbeitrag. Zulassung hängt ja nicht von der Anstellung ab.
Nein, das ist falsch! Als zugelassener RA brauchst Du zwingend eine Haftpflichtversicherung, nur weil die Lücke in Deinem Fall nicht bemerkt wurde, heißt das nicht, dass dieses Vorgehen zu empfehlen ist. Daher ist es sinnvoll, die 110€ pro Jahr für eine Haftpflicht für die selbstständige Tätigkeit (in der ggf. nie genutzten) Wohnzimmerkanzlei abzuschließen, damit man eben diese Probleme bei einem Wechsel, der ggf. auch mal mehr als 1-2 Monate dauert, problemlos überbrücken und sich nicht darum kümmern muss.
VW: siehe Beitrag oben, Du kannst aber auch freiwillig mehr zahlen.
Kammerbeitrag: Kommt drauf an. Wenn für das Kalenderjahr gezahlt wird, dann ist das jetzt kein Thema, da vom Jahresbeitrag 2021 ja das gesamte Jahr erfasst wird. Falls das zufällig anders sein sollte (weiß nicht, ob es Kammern gibt, die das machen), musst Du eben schauen, ob zufällig in dem Monat Deiner "Arbeitslosigkeit" der Beitrag fällig wird. Dann musst Du eben selbst den Kammerbeitrag zahlen.
Es ist i.Ü. durchaus sinnvoll, auch sonst den Kammerbeitrag selbst zu zahlen und dann selbst von der Steuer abzusetzen, bevor man das über den AG (falls er das macht; es besteht keine Pflicht) macht. Das ist nach meinem Empfinden-aufwendiger.
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Kanzleiwechsel - von Gast1234567 - 05.07.2021, 08:14
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