27.03.2018, 10:55
Eine Bewertung mit 0 Punkten wäre sicherlich ermessensfehlerhaft. Zumindest in unserer Prüfungsordnung ist die Zehn-Minuten-Regel auch eine Soll-Vorschrift. Ich halte es für wahrscheinlicher, dass entweder der ganze Vortrag gewertet wird, aber ein "Abschlag" für die Zeitüberschreitung vorgenommen wird (eine Note pro Minute oder so), oder dass nur das bewertet wird, was bis zum Ablauf der Zeit gesagt wurde - da fehlt dann ggf. der Entscheidungsvorschlag, was sicherlich auch kontraproduktiv ist.
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Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 00:36
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von NRW - 27.03.2018, 05:47
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 08:42
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von LSA - 27.03.2018, 10:55
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 20:24
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 23:10
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast HH - 28.03.2018, 19:22









