Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php
Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
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27.03.2018, 05:47
(27.03.2018, 00:36)Gast schrieb: In der mündlichen Prüfung muss ja ein Aktenvortrag gehalten werden, der bei Überschreiten von 12 Minuten von den Prüfern abgebrochen wird. In der AG wurden bei uns schon einmal zu lange Vorträge gehalten ohne das konkret gesagt wurde, wie solche in der mündlichen Prüfung bewertet würden.
Vermutlich würde doch das bis dahin Gesagte bewertet und ein Abschlag vorgenommen oder? 0 Punkte wären vermutlich unverhältnismäßig oder wie seht ihr das?
0 Punkte gibt es auf keinen Fall. In meiner Gruppe ist einer abgebrochen worden und er hatte dann 5 Punkte.
Nachrichten in diesem Thema
Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 00:36
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von NRW - 27.03.2018, 05:47
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 08:42
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von LSA - 27.03.2018, 10:55
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 20:24
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast - 27.03.2018, 23:10
RE: Aktenvortrag zu lang - Bewertung - von Gast HH - 28.03.2018, 19:22









